Leistungen

Vorbeugender Brandschutz

Brandschutzberatung umfasst für uns die ganzheitliche Betreuung Ihres vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes – angefangen bei der Bestandsaufnahme bis hin zur praktischen Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Dabei greifen verschiedene Bereiche sinnvoll ineinander.

Vor Ort analysieren wir unter anderem Brandbelastungen, Flucht- und Rettungswege sowie sicherheitstechnische Anlagen und leiten daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab. 

Sie benötigen eine Brandschutzberatung?
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Brandschutzbeauftragter

Ein externer Brandschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen bei der Organisation und Umsetzung aller wichtigen Brandschutzmaßnahmen. Dadurch werden interne Ressourcen entlastet und gleichzeitig gesetzliche sowie organisatorische Anforderungen zuverlässig erfüllt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • keine zusätzlichen Schulungs- oder Personalkosten
  • fachkundige Betreuung durch externe Expertise
  • Mitarbeitende bleiben für ihre Kernaufgaben verfügbar
  • objektive und neutrale Bewertung von Brandschutzthemen
  • ein zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz

So profitieren Sie von professioneller Unterstützung für Ihr Unternehmen.

Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Feuerwehrpläne nach der DIN 14095

Feuerwehrpläne sind ein wichtiges Einsatzmittel für besondere und komplexe Gebäude. Sie ermöglichen Einsatzkräften eine schnelle Orientierung und liefern relevante Informationen zu Gebäudestruktur, Brandschutzeinrichtungen, Rettungswegen und Gefahrenstellen.

Die Erstellung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle, unter Berücksichtigung aller objektspezifischen Anforderungen und geltenden Vorgaben.

Durch fachgerechte und übersichtliche Ausarbeitung entstehen einsatzorientierte Unterlagen, die im Ernstfall schnelle Entscheidungen und sichere Abläufe unterstützen.

Feuerwehrplan veraltet?

Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre überprüft werden!

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Flucht- und Rettungspläne nach der DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne ermöglichen eine schnelle Orientierung in Notfällen. Sie zeigen übersichtlich Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelstellen. Dank klarer Symbole und normgerechter Gestaltung nach ISO- und DIN-Vorgaben sind sie leicht verständlich, sprachunabhängig und unterstützen Personen im Gebäude sowie Einsatzkräfte im Ernstfall.

Bei der Erstellung stehen Übersichtlichkeit, Normkonformität und Praxistauglichkeit im Mittelpunkt. So entstehen Pläne, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern im Ernstfall eine wertvolle Unterstützung für Personen im Gebäude sowie Einsatzkräfte bieten.

Unsere Leistungen im Bereich Flucht- und Rettungspläne umfassen unter anderem:

  • normgerechte Erstellung nach aktuellen Richtlinien
  • übersichtliche und leicht verständliche Gestaltung
  • Berücksichtigung objektspezifischer Besonderheiten
  • fachliche Erfahrung aus dem vorbeugenden Brandschutz

Damit wird sichergestellt, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne sowohl den geltenden Standards entsprechen als auch im Notfall eine zuverlässige Orientierung ermöglichen.

Sie benötigen Flucht- und Rettungspläne?

Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung regelt wichtige Maßnahmen zur Brandverhütung sowie das richtige Verhalten im Notfall innerhalb von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden. Sie schafft klare Abläufe für Mitarbeitende, Besucher und verantwortliche Personen im Ernstfall.

Die Brandschutzordnung wird in drei Bereiche unterteilt:

  • Teil A: Kurzanweisungen als Aushang für alle anwesenden Personen
  • Teil B: Verhaltensregeln für Mitarbeitende und regelmäßig anwesende Personen
  • Teil C: Vorgaben für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z.B. Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragte

Eine normgerechte Erstellung sorgt für klare Zuständigkeiten und mehr Sicherheit im Brandfall.

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Brandschutzhelfer

Wir schulen Ihre Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern gemäß DGUV 205-023 und bereiten sie praxisnah auf den Ernstfall vor. Ziel ist es, Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen, richtig zu handeln und Personen im Gebäude zu schützen.

Unsere Schulungen beinhalten:

  • Theoretische Grundlagen
  • Praktische Löschübungen
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Brandfall

Die Inhalte werden individuell auf Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung abgestimmt und praxisorientiert vermittelt.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Schulungsangebote zu erfahren und einen Schulungstermin zu vereinbaren.

Brandschutzunterweisungen - ArbStättV

§6 Unterweisung der Beschäftigten

(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über

  1. das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,
  2. alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,
  3. Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, und
  4. arbeitsplatzspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten, und sie anhand dieser Informationen zu unterweisen.

(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf

  1. die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,
  2. die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und
  3. den innerbetrieblichen Verkehr.

(3) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.

(4) Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen. Sie haben in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen. Unterweisungen sind unverzüglich zu wiederholen, wenn sich die Tätigkeiten der Beschäftigten, die Arbeitsorganisation, die Arbeits- und Fertigungsverfahren oder die Einrichtungen und Betriebsweisen in der Arbeitsstätte wesentlich verändern und die Veränderung mit zusätzlichen Gefährdungen verbunden ist.

In die Brandschutzschulung fließen praxisnahe und theoretische Kenntnisse ein, z. B. Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Rettungswege und der Umgang mit Löschgeräten. Ziel ist es, Mitarbeitende auf Notfälle vorzubereiten, Sicherheit zu erhöhen und Fehlverhalten oder Panik im Brandfall zu vermeiden.

Wir schulen ihr Personal professionell!
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Feuerbeschau (FBV Bayern)

Die Feuerbeschau dient dazu, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und Risiken für Menschen, Sachwerte und Umwelt zu minimieren.

Verantwortlich sind grundsätzlich die Gemeinden, die diese Aufgabe auch an externe Fachbetriebe übertragen können. Überprüft werden insbesondere Gebäude, Sonderbauten und Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Da in Kommunen, Unternehmen und bei Veranstaltern oft personelle Kapazitäten fehlen, unterstützen wir Sie zuverlässig bei der regelmäßigen Durchführung der Feuerbeschau.

Unsere Leistungen im Bereich Feuerbeschau umfassen unter anderem:

  • Erstellung einer Objektdatenbank mit Festlegung der Prioritäten für die Feuerbeschau
  • Durchführung der Feuerbeschau
  • Erstellung eines Begehungsberichtes mit Protokollierung der Mängel und Fristsetzung
  • Nachbegehung mit Protokollierung
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Spangler Brandschutz

Gerd Spangler

Riedsteigstraße 16

93173 Wenzenbach

info@spangler-brandschutz.de

09407 / 95 76 690

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