Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spangler Brandschutz
Stand: 05/2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Spangler Brandschutz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Leistungen im Bereich Brandschutzplanung, Dokumentation und Sicherheitskonzepte.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind insbesondere folgende Leistungen:

  • Erstellung von Feuerwehrplänen
  • Flucht- und Rettungsplänen
  • Feuerwehrlaufkarten
  • Brandschutzordnungen
  • Bestandsaufnahmen vor Ort
  • sonstige brandschutztechnische Planungs- und Dokumentationsleistungen

(2) Art und Umfang der Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

(3) Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • aktuelle Grundrisse
  • Bestandspläne
  • Lagepläne
  • technische Angaben zu Brandmeldeanlagen, Feuerwehrschlüsseldepots oder Löschanlagen

(2) Der Auftraggeber gewährleistet den erforderlichen Zugang zu Gebäuden, Grundstücken und relevanten Bereichen während üblicher Geschäftszeiten.

(3) Sind keine aktuellen oder ausreichenden Unterlagen vorhanden, ist der Auftragnehmer berechtigt, Bestandsaufnahmen vor Ort durchzuführen sowie Fotos zur Dokumentation anzufertigen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen an Gebäuden, Grundrissen, Nutzungen oder brandschutzrelevanten Einrichtungen unverzüglich mitzuteilen.

(5) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.

§5 Leistungsfristen

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Fristen verlängern sich angemessen, sofern der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder verspätet erbringt.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Verzögerungen, technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart:

  • 30 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung
  • Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug

(3) Bei umfangreichen Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Pläne, Konzepte und Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Änderungen, Vervielfältigungen, Weitergaben oder anderweitige Nutzungen außerhalb des Vertragszwecks bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Unterlagen des Auftraggebers beruhen.

(2) Eine Prüfung baurechtlicher Genehmigungen, behördlicher Auflagen oder objektspezifischer Sonderanforderungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Unterlagen nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel oder Abweichungen zu prüfen.

(4) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

(5) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche gelieferten Unterlagen, Pläne und Datensätze im Eigentum des Auftragnehmers.

§10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener Informationen.

§11 Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

§12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Spangler Brandschutz

Gerd Spangler

Riedsteigstraße 16

93173 Wenzenbach

info@spangler-brandschutz.de

09407 / 95 76 690

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