Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne sind speziell erstellte Pläne von Gebäuden, die den Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall eine schnelle und sichere Orientierung ermöglichen sollen. Sie sind besonders wichtig, um im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefährdung die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Bekämpfung des Feuers effizient und gezielt durchführen zu können.

Ob Feuerwehrpläne für eine bauliche Anlage erforderlich sind, hängt von ihrer Lage, Art und Nutzung ab. In den meisten Fällen wird ein Feuerwehrplan notwendig, wenn

  • eine (aufgeschaltete) Brandmeldeanlage vorhanden ist,
  • es sich um einen Sonderbau handelt,
  • es sich um ein Gebäude mit besonderen Einsatzbedingungen für die Feuerwehr handelt,
  • es sich um größere Werksgelände oder komplizierte Gebäude handelt oder
  • das Gebäude auf Basis einer Sonderbauvorschrift (z.B. Industriebaurichtlinie, Verkaufsstättenverordnung, etc.) genehmigt wurde.

Feuerwehrpläne bestehen aus den Hauptkomponenten:

1. Allgemeine Objektinformation:

Sie enthält alle wesentlichen Informationen über das Gebäude oder die Anlage, die für die Feuerwehr im Einsatzfall wichtig sind. Dieser Teil des Feuerwehrplans ist oft in Textform und befindet sich meist auf der ersten Seite oder als separates Dokument in den Feuerwehrplänen. Sie dient dazu, der Feuerwehr einen schnellen Überblick über die wichtigsten Gebäudedaten und möglichen Gefahrenquellen zu geben.

2. Übersichtsplan: 

Dieser Plan zeigt eine Übersicht des gesamten Grundstücks und der Umgebung des Gebäudes. Er beinhaltet Zufahrtswege für die Feuerwehr, Sammelstellen, Brandmeldeanlagen und weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen. Wichtig ist, dass Feuerwehrfahrzeuge leicht Zugang zum Gebäude finden können.

3. Geschosspläne: 

Diese Pläne geben eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Stockwerke des Gebäudes. Sie zeigen wichtige Elemente wie:

  • Flucht- und Rettungswege
  • Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldeeinrichtungen und Löschwasserleitungen
  • Brandabschnitte und Rauchschutztüren
  • Evakuierungs- und Sammelpunkte für Personen

4. ggf. Sonderpläne: 

Diese können sein:

  • Detailpläne
  • Abwasserpläne
  • RWA-Pläne
  • PV-Anlagen Übersichtsplan

Vorgaben und Normen: In Deutschland müssen Feuerwehrpläne nach der DIN 14095 erstellt werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.

 

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