Feuerbeschau (FBV)

Die Feuerbeschau ist eine behördliche Überprüfung von Gebäuden und Anlagen auf die Einhaltung von Brandschutzvorschriften. In Bayern ist der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) geregelt und dient der Brandverhütung sowie der Sicherheit von Personen und Sachwerten. Ich unterstütze die Gemeinden bei der Durchführung der Feuerbeschau.

§ 1 Zweck

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände oder Explosionen entstehen können, bei bestehenden baulichen Anlagen zu verhüten.

§ 2 Gegenstände der Feuerbeschau

Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.

§ 3 Zuständigkeit, Durchführung der Feuerbeschau

(1) Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden.
(2) Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheiden die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen.
      Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.
(3) Zur Durchführung der Feuerbeschau können die Gemeinden Vertreter der örtlichen Feuerwehr hinzuziehen.
(4) Die Gemeinden können die Durchführung der Feuerbeschau auf Betriebe und sonstige Einrichtungen, für die nach Art. 15 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Werkfeuerwehren bestehen, übertragen. Die Gemeinden können Nachweise über die Durchführung und das Ergebnis der Feuerbeschau verlangen.

§ 5 Prüfungsgegenstände

I. Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung 

A. Hydranten 

  1. Beschilderung und Erkennbarkeit 
  2. Zugänglichkeit 
  3. Wartungsnachweis bei Objektschutzversorgung 

B. Unabhängige Löschwasserversorgung 

  1. Beschilderung und Erkennbarkeit 
  2. Zugänglichkeit 
  3. Sauganschluss 
  4. Wartungsnachweis bei Objektschutzversorgung 

II. Zugänglichkeit für die Feuerwehr

A. Hausnummerierung 

B. Durchgänge, Zufahrten, Bewegungsflächen 

C. Beschilderung 

D. Zugangsmöglichkeit; bei BMA Feuerwehrschlüsseldepot einschließlich Freischaltelemente

III. Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr

A. Erster Rettungsweg 

  1. Ausführung 
  2. Kennzeichnung 
  3. Nutzbarkeit 
  4. Rettung mobilitätseingeschränkter Personen 

B. Zweiter Rettungsweg 

  1. Ausführung 
  2. Kennzeichnung 
  3. Nutzbarkeit 
  4. Aufstellflächen für Leitern 

C. Absturzgefahr für Einsatzkräfte (im Einsatz nicht erkennbar) 

D. Automatische Schiebetüren(-tore) (nicht leicht öffenbar) 

E. Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen 

  1. Zugänglichkeit für Feuerwehr 
  2. Funktionsfähigkeit 
  3. Nutzbarkeit 

F. Feuerwehraufzug (nach Prüfliste FA VB/G) 

G. Ausführung der Brandfallsteuerung von Aufzügen

IV. Brand- und Brandbekämpfungsabschnitt, Rauchabschnitte

A. Augenscheinliche Mängel an Bauteilen 

B. Ausführung (Brandwandausführung in Dachebene, Eckausbildung)

V. Lagerungen

A. Ausfall von Rettungswegen durch brennbare Lagerungen 

B. Feuerbrücken bei Brandabschnitten durch Lagerungen im Freien 

C. Freilager: Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung

VI. Brandgefahren durch Nutzung (z.B. CBRN-Gefahren, MRT)

VII. Löschwasserrückhaltung

A. erforderlich und vorhanden

B. Bedienbarkeit

VIII. Brandbekämpfungsanlagen und –einrichtungen

A. Feuerlöscher 

B. Steigleitungen 

  1. Wandhydranten 
  2. Trockene Steigleitungen 

C. Halbstationäre Löschanlagen 

D. Automatische Löschanlagen 

  1. Zugang Löschzentrale 
  2. Gefährdung durch Löschgase

IX. Technische Brandschutzeinrichtungen

A. Steuerungsmatrix für anlagentechnischen Brandschutz erforderlich und nachvollziehbar 

B. Rauchableitungsöffnungen und natürliche Entrauchungsanlagen 

  1. Rauchableitungsöffnungen Treppenräume 
  2. Bedienstellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 
  3. Zuluftöffnungen 

C. Mechanische Entrauchungsanlagen 

  1. Bedienstellen 
  2. Nutzbarkeit der Rettungswege bei Auslösung 
  3. Zuluftführung 

D. Anlagen zur Rauchfreihaltung 

  1. Bedienstellen 
  2. Nutzbarkeit der Rettungswege bei Auslösung 
  3. Zuluftführung 

E. Brandmeldeanlage und Gefahrenmeldeanlage 

  1. BMZ Beschilderung 
  2. Feuerwehr-Laufkarten (in Stichproben) 
  3. Auslösung Gefahrenmeldeanlage

X. Kommunikation für die Feuerwehr

A. Objektfunkversorgung (nach Prüfliste FA VB/G) 

B. Sprechverbindung Löschzentrale-BMZ 

C. Abschaltmöglichkeit Gefahrenmeldeanlage

XI. Betriebliche Brandschutzmaßnahmen

A. Brandschutzordnung 

B. Feuerwehrpläne 

C. Brandschutzorganisation 

D. Flucht- und Rettungswegpläne 

E. Evakuierungspläne bei Störfallbetrieben

XII. Einsatzplanung der Feuerwehr

A. Datenversorgung Leitstelle 

B. Aktualität Feuerwehr-Einsatzplan 

C. Alarm- und Ausrückeordnung

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